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Ärztekammer Schleswig-Holstein will Flüchtlingen Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung verschaffen

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„Gesundheit ist ein Menschenrecht“ – unter diesem Titel hat der Paritätische am 5. September im Landeshaus in Kiel eine Fachtagung zur Gesundheitsversorgung von Geflüchteten veranstaltet. Dabei hat Dr. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) eine weitere Integration von geflüchteten Menschen in das Gesundheitssystem gefordert. Für ihn ist klar: „Jeder Mensch hat das Anrecht auf eine umfassende gesundheitliche Versorgung“.

Spätestens mit der hohen Zahl von Menschen, die 2015 und 2016 aus Kriegs- und Krisengebieten mit zusammengebrochener gesundheitlicher Infrastruktur nach Deutschland kamen, sei die Zahl derer gestiegen, die nicht regulären Anteil am Gesundheitssystem haben. Seit ihrer Ankunft in Deutschland seien sie oft nur durch das ehrenamtliche Engagement der Ärzteschaft und anderer Gesundheitsfachberufe gesundheitlich versorgt worden. Um eine gesundheitliche Versorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können, stellte der Präsident der Ärztekammer drei Forderungen. Ausgangspunkt für seine Forderungen ist die Integration von Geflüchteten in das Gesundheitssystem:

  • „Geflüchtete müssen in die Normalversorgung überführt werden. Für viele ist das deutsche Gesundheitssystem jedoch schwer zu durchschauen. Medizin und Teilhabe sind immer mit einer funktionierenden Kommunikation verbunden. Hier brauchen wir Unterstützung und Förderung“, fordert Herrmann, auch in Hinblick auf eine funktionierende Kommunikation zwischen Arzt und Patient.
  • Eine weitere Forderung richtet sich auf den Ausbau einer psychotherapeutischen Versorgung: Geflüchtete Menschen haben einschneidende Erfahrungen erlebt, die Traumata hervorgebracht haben. „Die Aufarbeitung psychotraumatischer Folgen der Vertreibung und Flucht werden teilweise durch sprachliche, organisatorische und kulturelle Problematiken erschwert. Dabei ist sie dringend notwendig.“
  • Anders als oft behauptet, haben Geflüchtete keine seltenen Krankheiten. Im direkten Vergleich zeigt sich vielmehr, dass Geflüchtete und Nicht-Geflüchtete ähnliche Erkrankungen aufweisen, insbesondere wenn chronische Krankheiten in Betracht gezogen werden. Herrmann fordert daher, egal ob geflüchtet oder nicht: „Die Menschen brauchen Gesundheitskompetenzen im präventiven wie krankheitsbezogenen Bereich. Hier gilt es, alle zu erreichen, denn alle haben den gleichen Anspruch auf eine hochwertige und präventive Medizin.“

Herrmann verwies in diesem Zusammenhang auf das Genfer Gelöbnis, dem moralischen Codex ärztlichen Handelns. Dort steht:

„Die Gesundheit und das Wohlergehen meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein. Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung, soziale Stellung oder jegliche andere Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder Patienten treten.“

„Dieser Ausschnitt bringt deutlich zum Ausdruck, dass sich die Ärzteschaft dem Grund- und Menschenrecht einer gesundheitlichen Versorgung eines jeden Menschen verpflichtet fühlt“, sagte Herrmann. Dies habe die Ärzteschaft seit 2015 immer wieder durch ihr hohes Engagement und eine gut funktionierende intersektorale Zusammenarbeit bewiesen. Sie sei ehrenamtlich tätig geworden, um das Leid der geflüchteten Menschen zu lindern und ihnen die Teilhabe an einer gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisten. Herrmann wörtlich:„Für diesen Einsatz möchte ich als Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein nochmals meinen herzlichsten Dank aussprechen.“

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