Das Verwaltungsgericht in Hannover hatte diskutiert, ob Syrer nach Verweigerung ihres Wehrdienstes und Flucht nach Deutschland als „politisch verfolgt“ gelten. Da man nicht sicher war, fragte man den Europäischen Gerichtshof. Der entschied: Doch, das könnte zu einer politischen Verfolgung führen.
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Gerichtsurteil: Wehrdienst begründet weiterhin keinen Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende
Das Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht hat mit seinen Urteilen vom 04.05.2018 (Aktenzeichen 2 LB 17/18, 2 LB 18/18, 2 LB 20/18 und 2 LB 46/18) entschieden, dass auch bei Flucht vor Wehrdienst oder bevorstehender Heranziehung zum Reservedienst nicht grundsätzlich von Gefahr für Leib und Leben bei Rückkehr ausgegangen werden kann. Weiterlesen
Gerichtsurteil: Nicht der Wehrpflicht unterliegende Syrer können keinen Flüchtlingsschutz beanspruchen
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in einem Urteil vom 24. Januar 2018 (Aktenzeichen 2 LB 237/17 und 2 LB 194/17) entschieden, dass männliche syrische Staatsangehörige, die deutlich vor Beginn des wehrpflichtigen Alters oder nach Überschreiten der für Reservisten geltenden Altersgrenze Syrien verlassen haben, nicht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft beanspruchen können. Weiterlesen
Gerichtsurteil: Flüchtlinge aus Syrien haben bei Flucht vor Wehrdienst Anspruch auf Flüchtlingsstatus
Weil wehrpflichtigen Flüchtlingen aus Syrien im Falle einer Rückkehr politische Verfolgung droht, haben sie im Falle einer Wehrdienstentziehung durch Flucht Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Weiterlesen
Gerichtsurteil: Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 04.05.2017 (Aktenzeichen 14 A 2023/16.A) entschieden, dass eine Verfolgung durch den syrischen Staat auch bei Flucht vor dem Wehrdienst nicht unmittelbar wahrscheinlich ist und daher keinen Anspruch auf Flüchtlingseigenschaft in Deutschland begründet.
Flüchtlingsschutz für Syrer, die mit ihrer Flucht dem Wehrdienst entgehen wollen
Mit der Begründung, dass Flüchtlingen in Syrien aufgrund der Wehrdienstentziehung bei Rückkehr nach Syrien Verfolgung droht, hat das Verwaltungsgericht Aachen die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, wehrpflichtige syrische Staatsangehörige als Flüchtlinge anzuerkennen. Weiterlesen