Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen können, wenn sich aus einer Prognose ergibt, dass der Zusammenführende während des Jahres nach der Antragstellung nicht über feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte verfügen wird. Diese Prognose darf auf die Entwicklung der Einkünfte des Zusammenführenden in den letzten sechs Monaten vor dem Tag der Antragstellung gestützt werden. Weiterlesen