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Neues Gerichtsurteil: Keine Haftung aus „Flüchtlings­bürg­schaften“ für Zeiten nach Asyl- oder Flüchtlings­anerkennung

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat ein Urteil gesprochen, das viele Flüchtlingshelfer interessieren dürfte, die seinerzeit Bürgschaften für den Lebensunterhalt von Flüchtlingen abgegeben haben. Demnach endet die Verpflichtungs­erklärung ohne individuelle Zusätze bezüglich der „Dauer der Verpflichtung“ mit Erteilung einer Aufenthalts­erlaubnis.

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Flüchtlings­bürgschaft: Inanspruchnahme aus Verpflichtungs­erklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in seinem Urteil vom 04.06.2018
(Aktenzeichen 7 A 128/17) entschieden, dass die Ausländerbehörde auf unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Auslegung und Reichweite der Verpflichtungs­erklärung hätte hinweisen müssen.

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Bürgschaften: Aktuelles Urteil zur Dauer der Haftung für den Lebensunterhalt eines Flüchtlings

Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Januar darüber entschieden, wie lange private Bürgen (im Amtsdeutsch „Verpflichtungsgeber“) für die Lebenshaltungskosten eines Flüchtlings haften. Dies betrifft Helferinnen und Helfer, die eine Bürgschaft übernommen haben, um Flüchtlingen beispielsweise den Nachzug von Familienangehörigen zu ermöglichen. Weiterlesen


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Verpflichtungsgeber haftet auch nach Anerkennung für Lebens­unterhalts­kosten von Bürger­kriegs­flüchtlingen

Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht die Einreise von Ausländern, bei denen sich ein Dritter verpflichtet hat, die Kosten des Lebensunterhalts zu tragen (§ 68 Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Wird eine solche Verpflichtungs­erklärung zur Ermöglichung der Einreise syrischer Bürger­kriegs­flüchtlinge im Rahmen einer Landes­aufnahme­anordnung und damit zu einem humanitären Schutzzweck abgegeben, führt die Anerkennung als Flüchtling unter Erteilung einer entsprechenden Aufenthalts­erlaubnis nicht zu einem anderen Aufenthaltszweck und verpflichtet weiterhin zur Erstattung von Sozialleistungen, die Begünstigte in der Folgezeit bezogen haben. Weiterlesen


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Verwaltungsgericht: Verwandte haften für die gesamte Dauer des Aufenthalts

Wer sich verpflichtet, für die Kosten des Lebensunterhalts zweier syrischer Flüchtlinge vom Tag der Einreise bis zur Beendigung des Aufenthalts oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck aufzukommen, haftet für die Kosten auch dann noch, wenn den Ausländern nach erfolgreichem Abschluss eines Asylverfahrens eine Aufenthalts­erlaubnis erteilt wird. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 19.04.2016 (Aktenzeichen– 5 K 79/16).

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EuGH-Urteil: Restriktionen bei der Familienzusammenführung

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten einen Antrag auf Familien­zusammen­führung ablehnen können, wenn sich aus einer Prognose ergibt, dass der Zusammenführende während des Jahres nach der Antragstellung nicht über feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte verfügen wird. Diese Prognose darf auf die Entwicklung der Einkünfte des Zusammenführenden in den letzten sechs Monaten vor dem Tag der Antragstellung gestützt werden. Weiterlesen