Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen, das viele Flüchtlingshelfer interessieren dürfte, die seinerzeit Bürgschaften für den Lebensunterhalt von Flüchtlingen abgegeben haben. Demnach endet die Verpflichtungserklärung ohne individuelle Zusätze bezüglich der „Dauer der Verpflichtung“ mit Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
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Flüchtlingsbürgschaft: Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in seinem Urteil vom 04.06.2018
(Aktenzeichen 7 A 128/17) entschieden, dass die Ausländerbehörde auf unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Auslegung und Reichweite der Verpflichtungserklärung hätte hinweisen müssen.
Bürgschaften: Aktuelles Urteil zur Dauer der Haftung für den Lebensunterhalt eines Flüchtlings
Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Januar darüber entschieden, wie lange private Bürgen (im Amtsdeutsch „Verpflichtungsgeber“) für die Lebenshaltungskosten eines Flüchtlings haften. Dies betrifft Helferinnen und Helfer, die eine Bürgschaft übernommen haben, um Flüchtlingen beispielsweise den Nachzug von Familienangehörigen zu ermöglichen. Weiterlesen
Verpflichtungsgeber haftet auch nach Anerkennung für Lebensunterhaltskosten von Bürgerkriegsflüchtlingen
Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht die Einreise von Ausländern, bei denen sich ein Dritter verpflichtet hat, die Kosten des Lebensunterhalts zu tragen (§ 68 Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Wird eine solche Verpflichtungserklärung zur Ermöglichung der Einreise syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge im Rahmen einer Landesaufnahmeanordnung und damit zu einem humanitären Schutzzweck abgegeben, führt die Anerkennung als Flüchtling unter Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis nicht zu einem anderen Aufenthaltszweck und verpflichtet weiterhin zur Erstattung von Sozialleistungen, die Begünstigte in der Folgezeit bezogen haben. Weiterlesen
Verwaltungsgericht: Verwandte haften für die gesamte Dauer des Aufenthalts
EuGH-Urteil: Restriktionen bei der Familienzusammenführung
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen können, wenn sich aus einer Prognose ergibt, dass der Zusammenführende während des Jahres nach der Antragstellung nicht über feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte verfügen wird. Diese Prognose darf auf die Entwicklung der Einkünfte des Zusammenführenden in den letzten sechs Monaten vor dem Tag der Antragstellung gestützt werden. Weiterlesen