Willkommensteam für Flüchtlinge Elmshorn e. V.

Wir helfen Flüchtlingen im Alltag und bei der Integration


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Neue Informationsbroschüre für Unterstützende in der Flüchtlingsarbeit

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein (FRSG) hat für Ehrenamtliche eine Broschüre aus der Reihe ‚Kompass‘ herausgegeben, die etliche zentrale Themen rund um die Flüchtlingsarbeit behandelt.

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Syrien & subsidiärer Schutz: Folgeantrag ist bis 19.1.2021 möglich

Das Verwaltungsgericht in Hannover hatte diskutiert, ob Syrer nach Verweigerung ihres Wehrdienstes und Flucht nach Deutschland als „politisch verfolgt“ gelten. Da man nicht sicher war, fragte man den Europäischen Gerichtshof. Der entschied: Doch, das könnte zu einer politischen Verfolgung führen.

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Rechtsanwältin für Asyl- und Ausländerrecht in Elmshorn – neue Kontaktdaten

Die Hamburger Rechtsanwältin für Asyl-und Ausländerrecht Anke Thiesing-Rieck bietet in ihrer Zweigstelle in Elmshorn weiterhin Rechtsberatung für Geflüchtete und Menschen mit Migrationsgeschichte an. Sie ist Mitglied im Republikanischen Anwaltinnen‐ und Anwältevereins e.V., Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Menschenrechte und hat ihren Hauptsitz in Altona. Sie ist von Beginn an bei uns im Willkommensteam für Flüchtlinge Elmshorn mit engagiert. Weiterlesen


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Übersichtliches Skript zu gesetzlichen Neuregelungen vom Münchener Flüchtlingsrat

Der Münchener Flüchtlingsrat hat ein 32-seitiges Skript veröffentlicht, in dem er die Erkenntnisse seines „Fachtags Migrationspaket 2019“ vom 25. Oktober 2019 zusammenfasst. Da hierin die Auswirkungen bundesweiter gesetzlicher Neuregelungen des vergangenen Jahres behandelt werden, auch für Norddeutsche eine lohnenswerte Lektüre!

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Gesprächsaustausch zwischen Ausländerbehörde und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe am 23.8.19

Die Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg sucht weiterhin den Austausch und das Gespräch mit Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit. Bei diesen Terminen besteht die Möglichkeit, mit Expert*innen aus den verschiedenen Bereichen der Flüchtlings- und Integrationsarbeit ins Gespräch zu kommen. Weiterlesen


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Verpflichtungs­erklärungen von Flüchtlingspaten gelten auch nach Erhalt der Aufenthalts­erlaubnis

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in mehreren Urteilen vom 09.05.2018 (Aktenzeichen 6 K 4723/16.GI u. a.) entschieden, dass sich die Verpflichtungs­erklärungen von Flüchtlingspaten, die für den Aufenthalt zu humanitären Zwecken bestimmt waren, auch auf den Zeitraum erstreckten, für den die Ausländer nach der Flüchtlings­anerkennung eine Aufenthalts­erlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erhalten. Weiterlesen


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Gerichte haben Pflicht zur Sachaufklärung bei Hinweisen auf Foltergefahr in Abschiebungsfällen

Behörden und Gerichte müssen sich über Verhältnisse vor Ort informieren und geeignete Zusicherungen über Ausschluss von Folter und unmenschlicher Behandlung einholen. Dies berichtet das Portal „Kostenlose Urteile“ unter Berufung auf ein Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts. Weiterlesen


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Gerichtsurteil: Keine Flüchtlingseigenschaft für nicht individuell verfolgte Syrer

Eine wegen des Bürgerkriegs geflohene Syrerin, die in ihrer Heimat nicht individuell verfolgt worden ist, kann in der Bundesrepublik Deutschland lediglich subsidiären Schutz beanspruchen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Weiterlesen


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Gerichtsurteil zur Dublin-III-Verordnung: Keine Ausnahmen im EU-Asylrecht

Kroatien ist für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz von Personen zuständig, die seine Grenzen während der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 überschritten haben. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung (Urteil vom 26.07.2017, Aktenzeichen C-490/16 und C-646/16) bekanntgegeben. Weiterlesen


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Verpflichtungsgeber haftet auch nach Anerkennung für Lebens­unterhalts­kosten von Bürger­kriegs­flüchtlingen

Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht die Einreise von Ausländern, bei denen sich ein Dritter verpflichtet hat, die Kosten des Lebensunterhalts zu tragen (§ 68 Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Wird eine solche Verpflichtungs­erklärung zur Ermöglichung der Einreise syrischer Bürger­kriegs­flüchtlinge im Rahmen einer Landes­aufnahme­anordnung und damit zu einem humanitären Schutzzweck abgegeben, führt die Anerkennung als Flüchtling unter Erteilung einer entsprechenden Aufenthalts­erlaubnis nicht zu einem anderen Aufenthaltszweck und verpflichtet weiterhin zur Erstattung von Sozialleistungen, die Begünstigte in der Folgezeit bezogen haben. Weiterlesen